Straßenbeleuchtung aus
Neumarkt schaltet Straßenbeleuchtung ab: Wichtige Hinweise für Autofahrer
Das bedeutet für Autofahrer: Sie müssen die Parkleuchte oder das Standlicht einschalten, wenn sie an dieser Stelle ihren Wagen am Straßenrand abstellen, damit es im Dunkeln für den Verkehr sichtbar ist. Das schreibt die Straßenverkehrsordnung vor: „Innerorts muss sodann die Seite des parkenden Fahrzeugs, die der Fahrbahn zugewandt ist, mit der Parkleuchte kenntlich gemacht werden. Alternativ kann auch das Standlicht an beiden Seiten sowie dem hinteren Kennzeichen leuchten“, heißt es im Paragrafen 17 der Straßenverkehrsordnung (StVO).