Berufskraftfahrerqualiregister

Berufskraftfahrerqualifikationsregister

Die Qualifizierung wurde in Deutschland bisher durch eine Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachgewiesen.

Deutschland führte zum 23. Mai 2021 zum Nachweis der Qualifikation den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ein. Der FQN löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein ab.

Übermittlung der Daten durch Ausbildungsstätten

Die Ausbildungsstätte muss für die Ausübung ihrer Tätigkeiten eine staatliche Anerkennung besitzen. Mit den Ausbildungsstätten stellen erstmalig private Unternehmen Daten über das Internet in ein Register des KBA ein. Dafür sind besondere technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Die Ausbildungsstätten haben sich per ELSTER-Unternehmenszertifikat zu authentifizieren. Danach können die Daten über eine Webanwendung an das BQR übermittelt werden.

  3. Januar 2023
  Kategorie: Allgemein

Fahrschule Die2 & VAZ Nkt. GmbH

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