Lenkzeit + 2 Std
Sie dürfen die Lenkzeit um bis zu 2 Stunden überschreiten, wenn Sie auf dem Heimweg sind
Fahrerinnen und Fahrer dürfen die tägliche und die wöchentliche Lenkzeit um bis zu eine Stunde überschreiten, um die Betriebsstätte ihres Arbeitgebers oder den eigenen Wohnsitz zu erreichen, um dort eine reguläre Wochenruhezeit einzulegen. Haben die Fahrerinnen und Fahrer vor der oben genannten und aus unvorhersehbaren Situationen resultierenden zusätzlichen Lenkzeit eine ununterbrochene Fahrtunterbrechung von 30 Minuten eingelegt, dürfen sie ihre Lenkzeit ausnahmsweise um zwei Stunden verlängern. Auch hier gilt dies nur unter der Voraussetzung, dass sie die Betriebsstätte ihres Arbeitgebers oder ihren Wohnort ansteuern, um dort eine reguläre Wochenruhezeit einzulegen.