Maskenpflicht
Maskenpflicht im Verbandskasten ab Feb. 2023
Die neue DIN-Norm für Verbandkästen ist am 1. Februar 2022 in Kraft getreten. Neben den Masken (Es ist lediglich von medizinischen Gesichtsmasken die Rede. Ergo: Eine FFP2-Pflicht gibt es nicht.) gibt es zwei weitere Änderungen:
- Bisher mussten Sie zwei Dreiecktücher mit sich führen. Nun wird das Set auf ein Dreiecktuch reduziert.
- Außerdem wird das Verbandtuch mit der Größe 40 x 60 cm ersatzlos gestrichen, Sie müssen es nicht mehr dabei haben.
Dieses Gesetz greift, sobald die StVZO angepasst wurde. Voraussichtlich wohl im Februar 2023